Checkliste für deutsche Händler: Rechtliche Vorgaben beim Temu-Verkauf

Für den Verkauf auf Temu gelten dieselben produkt-, verbraucher- und steuerrechtlichen Vorgaben wie auf anderen großen Online-Marktplätzen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Registrierungen, Kennzeichnungen und Informationspflichten deutsche Händler vor dem Verkaufsstart prüfen müssen – inklusive praktischer Checkliste für Ihren Verkaufsstart.

Fachlich geprüft am 07. Oktober 2026 · Redaktion: magnalister

TEMU PER MAGNALISTER ANBINDEN

Orangefarbenes Temu-Paket auf einer Betonstufe

TL;DR: Rechtliche Vorgaben beim Temu-Verkauf

  • Haftung: Temus Prüfpflichten ersetzen nicht Ihre Verantwortung als Hersteller, Importeur oder Händler. Produktsicherheit, Kennzeichnung und steuerliche Pflichten bleiben bei Ihnen.
  • Produktsicherheit: Jedes Verbraucherprodukt braucht einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur, dessen Kontaktdaten sowohl am Produkt als auch im Angebot stehen müssen.
  • Registrierungen: LUCID ist für jede befüllte Verpackung Pflicht, die WEEE-Nummer für jedes Elektrogerät. Beides muss vor dem Inverkehrbringen vorliegen.
  • Informationspflichten: Widerrufsbelehrung und AGB müssen den Kunden vor Vertragsschluss erreichen. Ein Beiblatt im Paket kommt rechtlich zu spät.
  • Grenzüberschreitender Handel: Ab 10.000 Euro EU-Fernverkauf versteuern Sie im Bestimmungsland. Beim Import aus Drittländern ist die 150-Euro-Zollfreigrenze seit Juli 2026 entfallen.

Inhaltsverzeichnis

Weshalb prüft Temu seine Verkäufer besonders gründlich?

Temu prüft die Unternehmens- und Kontaktdaten seiner Verkäufer gründlich, weil Art. 30 des Digital Services Act (DSA) Online-Marktplätze verpflichtet, gewerbliche Anbieter vor der Freischaltung zu identifizieren und bestimmte Angaben zu verifizieren 1.

Zusätzlich ist Temu seit dem 31. Mai 2024 als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft. Damit gelten für die Plattform erweiterte Pflichten, darunter jährliche Risikobewertungen, unabhängige Audits und halbjährliche Transparenzberichte. 2

Im Gegenzug profitieren Sie von geregelten Wettbewerbsbedingungen für Kunden und Anbieter.

Key-Takeaway: Die Compliance bleibt Ihre Aufgabe.

Temu prüft Ihre Listings, übernimmt die damit einhergehenden Pflichten aber nicht. Produktsicherheit, Kennzeichnung und Steuerabführung liegen weiterhin bei Ihnen. Vollständige und widerspruchsfreie Angaben zahlen sich dabei doppelt aus: Sie erfüllen Ihre Pflichten und legen zugleich die Basis für eine stabile Sichtbarkeit Ihrer Angebote.

Welche Nachweise Temu bereits beim Onboarding verlangt und weiteres Wissenswertes lesen Sie in unserem umfassenden Händler-Guide zum Verkaufen auf Temu.

Verkaufen auf Temu: Welche Registrierungen sind nötig?

Für Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien können vor dem Verkaufsstart drei zentrale Registrierungen relevant sein: LUCID, eine WEEE-Registrierung und eine Batterieregistrierung. Ob Sie diese benötigen, richtet sich nach Produkt, Lieferweg und Ihrer rechtlichen Rolle.

Überblick: Welche Registrierungspflichten gelten für welche Produkte?

Pflicht Wann ist sie erforderlich? Register/Stelle Rechtsgrundlage
LUCID-Registrierung Erstmaliges gewerbsmäßiges Inverkehrbringen befüllter Verpackungen in Deutschland ZSVR / LUCID § 9 VerpackG 3
WEEE-Registrierung Anbieten von Elektro- und Elektronikgeräten als Hersteller stiftung ear §§ 6, 7 ElektroG 4
Batterie-Registrierung Erstmalige Bereitstellung von Batterien oder Produkten mit Batterien als Erzeuger stiftung ear EU-BattVO 2023/1542 5

Wann benötigen Sie beim Verkauf auf Temu eine LUCID-Registrierung?

Bringen Sie mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr, müssen Sie sich vorab im Verpackungsregister LUCID registrieren. Fallen die Verpackungen typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall an, müssen Sie sich zusätzlich an einem sog. dualen System zur Entsorgung und Verwertung beteiligen. 3

Seit dem 1. Juli 2022 sind Marktplätze wie Temu gesetzlich verpflichtet, Ihre LUCID-Registrierung zu überprüfen.

Die Umsetzung erfolgt in drei Schritten vor dem Verkaufsstart:

  1. LUCID-Registrierung: Kostenlose Anmeldung im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
  2. Systembeteiligung: Kostenpflichtiger Lizenzvertrag mit einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interzero) für Ihre geplanten Jahresmengen.
  3. Datenmeldung: Eintragen der lizenzierten Mengen in Ihren LUCID-Account (Abgleich nach § 10 VerpackG). 3

Wann benötigen Sie auf Temu eine WEEE- oder Batterie-Registrierung?

Gelten Sie nach dem ElektroG als Hersteller, müssen Sie sich vor dem ersten Angebot eines Elektro- oder Elektronikgeräts bei der stiftung ear registrieren. Die Registrierung erfolgt separat für jede relevante Kombination aus Marke und Geräteart. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre WEEE-Reg.-Nr. DE, die Sie beim Anbieten der Geräte und auf Rechnungen angeben müssen. 4

Eine zusätzliche Batterieregistrierung benötigen Sie, wenn Sie als Erzeuger Batterien oder Produkte mit eingebauten beziehungsweise beiliegenden Batterien erstmals in Deutschland bereitstellen. Der reine Weiterverkauf bereits ordnungsgemäß registrierter Ware löst nicht automatisch eine eigene Registrierungspflicht aus. 5

Ohne diese Registrierungen ist Temu gesetzlich verpflichtet, betroffene Angebote unverzüglich zu sperren. Zudem drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 € (§ 45 Abs. 2 ElektroG) sowie kostenintensive Abmahnungen durch Mitbewerber.

Welche Pflichtangaben müssen Produkte und Listings bei Temu enthalten?

Smartphone mit der Temu-App beim Stöbern im Sortiment

Für jedes von der GPSR erfasste Verbraucherprodukt muss ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur innerhalb der EU vorhanden sein. Im Temu-Listing müssen Sie außerdem Herstellerdaten, Produktidentifikation und erforderliche Warnhinweise angeben. Je nach Produkt kommen die CE- oder Faserkennzeichnung hinzu.

Überblick: Produkt- und Listing-Angaben für den Temu-Verkauf

Pflicht Betroffene Produkte Ort der Angabe Rechtsgrundlage
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur Von der GPSR erfasste Verbraucherprodukte Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitunterlagen; bei Drittlandherstellern auch Listing Art. 16, 19 GPSR 6
Herstellerdaten, Produktidentifikation und Warnhinweise Von der GPSR erfasste Verbraucherprodukte Listing sowie je nach Angabe Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen Art. 19 GPSR 6
CE-Kennzeichnung Produkte, für die eine EU-Vorschrift die Kennzeichnung verlangt Grundsätzlich Produkt; Ausnahmen nach jeweiliger Produktvorschrift Art. 30 VO (EG) 765/2008 7
Faserkennzeichnung Von der EU-Textilkennzeichnung erfasste Textilerzeugnisse Produkt und Listing VO (EU) Nr. 1007/2011 8

GPSR: Wer trägt die Verantwortung für Ihr Temu-Produkt?

Die seit dem 13. Dezember 2024 geltende Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt für jedes von ihr erfasste Verbraucherprodukt einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur innerhalb der EU. Dessen Kontaktdaten gehören je nach Fall an das Produkt, auf die Verpackung, das Paket oder eine Begleitunterlage. Stammt der Hersteller aus einem Drittland, müssen die Angaben zusätzlich im Online-Angebot erscheinen. 6

Welche Rolle den verantwortlichen Wirtschaftsakteur übernimmt, richtet sich nach der Lieferkette:

  1. Hersteller mit Sitz in der EU: Der Hersteller ist selbst der verantwortliche Wirtschaftsakteur.
  2. Importeur: Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, übernimmt grundsätzlich der Importeur die Verantwortung.
  3. Bevollmächtigter Vertreter: Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, kann er einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten schriftlich mit den erforderlichen Aufgaben betrauen.
  4. Fulfilment-Dienstleister in der EU: Er übernimmt die Rolle, wenn weder ein EU-Hersteller noch ein Importeur oder entsprechend beauftragter Bevollmächtigter vorhanden ist.

Welche Warnhinweise und Herstellerangaben benötigen Ihre Produkte?

Gemäß Art. 19 GPSR muss Ihr Temu-Listing folgende Angaben klar und gut sichtbar enthalten:

  • Herstellerangaben: Name beziehungsweise Handelsname oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse
  • Verantwortlicher Wirtschaftsakteur: Name, Postanschrift und elektronische Adresse, sofern der Hersteller nicht in der EU sitzt
  • Produktidentifikation: Produktabbildung sowie Typen-, Chargen-, Seriennummer oder ein anderer eindeutiger Identifikator
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: in einer für die Verbraucher des jeweiligen Ziellandes leicht verständlichen Sprache

Welche Angaben zusätzlich physisch am Produkt, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen stehen müssen, hängt von der jeweiligen Pflicht ab. Im Listing müssen die nach Art. 19 GPSR erforderlichen Informationen unmittelbar sichtbar oder leicht zugänglich sein; ein allgemeiner Verweis auf Ihre Shop-Startseite reicht nicht aus. 6

Wann benötigen Temu-Produkte eine CE-Kennzeichnung?

Eine CE-Kennzeichnung benötigen nur harmonisierte Produkte, für die eine entsprechende EU-Vorschrift die Kennzeichnung ausdrücklich verlangt. Mit dem Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Produkt die einschlägigen EU-Anforderungen erfüllt.

Einfach erklärt: Was sind harmonisierte Produkte?

Harmonisierte Produkte sind Waren, für die EU-weit einheitliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in spezifischen Verordnungen gelten – beispielsweise bei Spielzeug, Elektronikgeräten, Funkanlagen oder Medizinprodukten.

Sie prüfen die Konformität eigenverantwortlich, erstellen die technische Dokumentation samt Prüfberichten und stellen eine Konformitätserklärung aus. Anschließend bringen Sie das CE-Symbol gut sichtbar am Produkt an. Details zum genauen Ablauf sowie Ausnahmen (z. B. Hochrisiko-Produkte) finden Sie im EU-Portal zur CE-Kennzeichnung. 7

Welche Faserkennzeichnung benötigen Textilprodukte auf Temu?

Textilerzeugnisse müssen eine dauerhafte, gut lesbare und zugängliche Kennzeichnung ihrer Faserzusammensetzung mit den gesetzlich festgelegten Faserbezeichnungen tragen. Beim Online-Verkauf muss diese Zusammensetzung außerdem vor dem Kauf im Listing erscheinen – in der vorgeschriebenen Sprache des jeweiligen Ziellandes. 8

Welche Käufer-Informationspflichten gelten auf Temu?

Als Temu-Händler müssen Sie Käufern vor Vertragsschluss folgende Informationen bereitstellen, die sich aus den fernabsatzrechtlichen Vorgaben des BGB ergeben 9, 10, 11:

  • Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular
  • AGB bzw. allgemeine Vertragsbedingungen
  • Impressum/Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG)
  • Vollständige Preisangaben (inkl. Grundpreisen bei Maß-, Gewichts- oder Volumeneinheiten)

Beachten Sie: Den gesetzlichen Widerrufsbutton (§ 356a BGB) stellt in der Regel die Verkaufsplattform bereit. Die Widerrufsbelehrung muss den Kunden zwingend vor Vertragsschluss erreichen – ein Beiblatt im Paket ist rechtlich unwirksam und verlängert die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB).

Welche Vorgaben gelten für den grenzüberschreitenden Handel auf Temu?

Person trägt ein orangefarbenes Temu-Paket

Beim EU-weiten Verkauf sowie beim Import aus Drittländern kommen zwei zusätzliche Regelwerke zum Tragen: das EU-Umsatzsteuerrecht für Fernverkäufe und das Zollrecht.

Wie versteuern Sie grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU?

Bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen innerhalb der EU richtet sich die Umsatzsteuer nach Lagerort, Lieferweg und Umsatzhöhe. Versenden Sie ausschließlich aus Deutschland und wurde die EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten, versteuern Sie die Verkäufe grundsätzlich in Deutschland.

Oberhalb dieser Schwelle gilt der Steuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes. Sie können sich auch freiwillig für diese Besteuerung entscheiden. 12

Für die vereinfachte Abwicklung stehen zwei freiwillige Verfahren zur Verfügung:

  • EU-OSS (One-Stop-Shop): Darüber erklären und zahlen Sie die Umsatzsteuer für erfasste EU-Fernverkäufe zentral über das Bundeszentralamt für Steuern. Zusätzliche Registrierungen in den Bestimmungsländern lassen sich dadurch in vielen Fällen vermeiden.
  • IOSS (Import-One-Stop-Shop): Dieses Verfahren kommt bei B2C-Direktsendungen aus Drittländern mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro infrage und vereinfacht die Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer.

Gut zu wissen: Rechnungen und Belege im In- und Ausland

Für B2B-Lieferungen stellen Sie binnen sechs Monaten eine Rechnung mit allen Pflichtangaben aus (§ 14 UStG). Rechnungen und Buchungsbelege bewahren Sie acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 147 AO). Elektronisch empfangene Rechnungen archivieren Sie auch elektronisch.

Zollrecht: Wegfall der 150-Euro-Freigrenze seit Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen bis 150 Euro, die direkt aus einem Drittland in die EU gelangen, ein vorläufiger Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie innerhalb der Sendung 13.

Beim Versand aus einem EU-Lager fällt dieser Zoll nicht erneut für jede Kundenbestellung an, sofern sich die Ware bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU befindet. Das ist ein klarer Kostenvorteil gegenüber dem Direktversand aus China.

Die Details rechnen wir im Kostenüberblick zum Temu-Verkauf anschaulich durch.

Welche neuen Pflichten gelten 2026 und 2027 für Temu-Händler?

Seit August 2026 gelten erste zusätzliche EU-Vorgaben, weitere folgen bis 2027. Welche davon Sie betreffen, hängt von Ihrem Sortiment und den eingesetzten Technologien ab:

Pflicht Was gilt? Ab/seit wann? Rechtsgrundlage
KI-Transparenz Offenlegung von KI-Interaktionen und bestimmten KI-generierten Inhalten 02.08.2026 EU AI Act, Art. 50 14
Gewährleistungs- und Garantielabel Gewährleistungshinweis; zusätzliches Label bei Haltbarkeitsgarantien über zwei Jahre 27.09.2026 RL (EU) 2024/825, DVO (EU) 2025/1960 15
EUDR (Entwaldungsverordnung) Sorgfaltspflichten für erfasste Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und weiteren Rohstoffen 30.12.2026, Kleinst- und Kleinunternehmen 30.06.2027 VO (EU) 2023/1115 16

Was sind die häufigsten Compliance-Fehler auf Temu?

Besonders riskant sind verspätete Registrierungen, unvollständige Produktangaben und Fehler bei grenzüberschreitenden Verkäufen. Diese fünf Punkte sollten Sie vermeiden, um plattformseitige Sanktionen zu vermeiden:

  1. Plattform-Prüfung mit Haftung verwechseln: Temu kontrolliert Listings streng, übernimmt aber keine rechtliche Verantwortung. Bei Verstößen gegen das Produktsicherheitsrecht haftet allein Sie gegenüber Behörden und Abmahnvereinen.
  2. Registrierungen verzögert einreichen: Erforderliche LUCID-, WEEE- und Batterieregistrierungen müssen vor dem jeweiligen Anbieten oder Inverkehrbringen vorliegen. Eine spätere Registrierung beseitigt bereits begangene Verstöße nicht.
  3. GPSR-Kontaktdaten im Listing vergessen: Im Online-Angebot müssen die Herstellerdaten und bei einem Hersteller außerhalb der EU zusätzlich die Daten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs erscheinen. Dazu gehören jeweils Postanschrift und elektronische Adresse.
  4. Widerrufsbelehrung erst der Lieferung beilegen: Wenn Sie Ihre Kunden nicht vor Vertragsschluss informieren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage. Retouren bleiben damit fast ein Jahr lang möglich.
  5. Lieferschwelle ignorieren: Greift die 10.000-Euro-Schwelle und wird sie überschritten, müssen die betroffenen B2C-Fernverkäufe grundsätzlich im Bestimmungsland versteuert werden. Eine weiterhin in Deutschland abgeführte Umsatzsteuer kann Nachzahlungen und Korrekturen auslösen.

Mehrkanalvertrieb: Warum erhöht manuelle Datenpflege das Compliance-Risiko?

Mit jedem weiteren Verkaufskanal, den Sie neben Temu betreiben, steigt Ihr manueller Pflegeaufwand überproportional – und mit ihm das Risiko, dass rechtlich verpflichtende Angaben wie GPSR-Kontakte oder Sicherheitshinweise voneinander abweichen.

Die Folge sind häufig Produktlöschungen, Account-Sperren oder sogar Abmahnungen.

Hier setzt magnalister an: Das Plugin überträgt Produktdaten zentral aus dem Webshop an Temu und weitere Marktplätze. Mit über 272 Millionen Listings und einem abgewickelten Bestellvolumen von mehr als 10 Milliarden Euro zählt magnalister zu den führenden europäischen Multichannel-Anbietern.

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magnalister zentralisiert Ihre Produktdaten direkt im eigenen Shopsystem und überträgt sie automatisiert an Temu sowie weitere Marktplätze wie Amazon, eBay oder OTTO. 17

Dadurch erschließen Sie effektiv neue, unterschiedliche Zielgruppen und verringern gleichzeitig Ihre Abhängigkeit von einzelnen Verkaufskanälen.

Zudem unterstützen die folgenden Features die einfache Umsetzung rechtlicher Vorgaben auf Ihren Verkaufskanälen:

  • Zentrale Stammdatenpflege: GPSR-Pflichtangaben, Herstellerkontakte und Versandvorlagen hinterlegen Sie einmalig im Shop und übertragen sie automatisiert.
  • Echtzeit-Synchronisation: Automatische Bestands- und Preisabgleiche verhindern Überverkäufe und falsche Lieferzeitangaben.
  • Risikostreuung: Weniger Abhängigkeit von einzelnen Plattformen durch Diversifikation der Verkaufskanäle.

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Fazit: Rechtssicher auf Temu verkaufen ist mit guter Vorbereitung kein Problem

Für den rechtssicheren Verkauf auf Temu klären Sie zunächst, welche Pflichten für Ihr Sortiment gelten. Dazu zählen je nach Produkt etwa ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur nach GPSR, die LUCID-Registrierung, eine WEEE-Nummer sowie die korrekte umsatzsteuerliche Einordnung.

Nach dem Verkaufsstart müssen Sie Registrierungen und Produktangaben aktuell halten und Änderungen auf allen Verkaufskanälen übernehmen. Dabei unterstützt Sie ein Multichannel-Tool wie magnalister durch die zentrale Pflege Ihrer Produktdaten.

Seit August 2026 gelten zudem neue KI-Transparenzpflichten sowie seit dem 27. September 2026 neue Vorgaben zu Gewährleistungs- und Garantielabels.

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Checkliste: Als Händler rechtssicher auf Temu verkaufen

Vor Verkaufsstart

  • Gültige USt-IdNr.
  • Verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU prüfen
  • LUCID-Registrierung (ZSVR) und ggf. Systembeteiligung
  • ggf. WEEE-Nummer bei stiftung ear (nur Elektrogeräte als Hersteller)
  • ggf. Batterie-Registrierung bei stiftung ear (batteriebetriebene Geräte als Erzeuger)
  • ggf. EUDR-Sorgfaltspflichten für Rohstoffe

Informationspflichten und Bestandteile des Temu-Listings

  • Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG
  • Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular
  • Preisangaben inkl. MwSt. & ggf. Grundpreise
  • Herstellerdaten mit Postanschrift und elektronischer Adresse
  • Bei Herstellern aus Drittländern zusätzlich Daten des verantw. Wirtschaftsakteurs
  • Produktabbildung und eindeutiger Produktidentifikator
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Ziellandes
  • KI-Interaktionen und bestimmte KI-generierte Inhalte nach Art. 50 AI Act kennzeichnen
  • Gewährleistungshinweis und ggf. Garantielabel nach den seit dem 27.09.2026 geltenden Vorgaben

Am Produkt/Verpackung

  • Herstellerdaten nach GPSR
  • Ggf. Daten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU
  • Produktidentifikation sowie erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise
  • CE-Kennzeichnung, sofern eine EU-Produktvorschrift sie verlangt
  • Faserkennzeichnung bei erfassten Textilerzeugnissen

Bei grenzüberschreitendem EU-Handel

  • Umsatzsteuerliche Behandlung anhand der 10.000-Euro-Schwelle prüfen
  • Ggf. EU-OSS für die zentrale Meldung und Abführung nutzen

Beim Produktimport aus Drittländern

  • Ggf. IOSS für B2C-Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro nutzen

FAQ: Häufige Fragen zu den rechtlichen Vorgaben auf Temu

Was ist der Unterschied zwischen Hersteller und Importeur nach der GPSR?

Ein Hersteller stellt ein Produkt her oder lässt es entwickeln und vertreibt es unter seinem Namen oder seiner Marke. Ein Importeur bringt ein Produkt aus einem Drittland erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr. Beide Rollen haben eigene Pflichten für Produktsicherheit, Kennzeichnung und Dokumentation; ein Importeur übernimmt jedoch nicht automatisch sämtliche Herstellerpflichten 6.

Haftet Temu für die Produkte, die ich dort verkaufe?

Nein, grundsätzlich bleiben Sie entsprechend Ihrer Rolle selbst verantwortlich. Temus Pflichten als Online-Marktplatz ersetzen nicht Ihre produktrechtlichen Pflichten als Hersteller, Importeur oder Händler. Temu muss unter anderem Händlerdaten erfassen und bei rechtswidrigen Angeboten nach den Vorgaben des DSA reagieren 6.

Muss ich als Temu-Händler Zoll auf meine Produkte zahlen?

Ja, wenn Sie Waren aus Drittländern importieren und dafür Einfuhrabgaben anfallen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Kleinsendungen bis 150 Euro ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie innerhalb der Sendung. Befindet sich die Ware bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU, fällt beim Versand aus einem EU-Lager kein erneuter Einfuhrzoll an 13.

Welche Registrierungen benötige ich, bevor ich auf Temu verkaufen darf?

Das hängt von Ihrer Produktart und rechtlichen Rolle ab. Für Verpackungen benötigen Sie eine LUCID-Registrierung und ggf. eine Systembeteiligung 3. Bei Elektrogeräten oder Batterien können zusätzlich eine WEEE-Nummer oder Batterieregistrierung bei der stiftung ear erforderlich sein 4, 5.

Welche Steuern fallen beim Verkauf auf Temu an?

Temu-Verkäufe unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen innerhalb der EU ist die gemeinsame Umsatzschwelle von 10.000 Euro zu beachten. Sind die Umsätze im Bestimmungsland zu versteuern, können Sie das EU-OSS-Verfahren für die zentrale Meldung und Abführung nutzen 13.

Muss ich Warnhinweise auch im Temu-Listing angeben?

Ja, sofern für das Produkt Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen erforderlich sind. Diese müssen bereits im Online-Angebot klar erkennbar sein. Das Listing muss außerdem Herstellerdaten und eine Produktidentifikation enthalten. Stammt der Hersteller aus einem Drittland, kommen die Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU hinzu 6.

Benötigen alle Produkte auf Temu eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Eine CE-Kennzeichnung ist nur für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter entsprechende EU-Vorschriften fallen. Dazu gehören beispielsweise Spielzeug, bestimmte Elektrogeräte, Funkanlagen und Medizinprodukte. Produkte ohne CE-Pflicht dürfen das Zeichen nicht tragen 7.


  1. 1 Europäische Union: „Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)“, Händlerverifizierung nach Art. 30 DSA, abgerufen am 07.10.2026, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj/deu ↩︎
  2. 2 Europäische Kommission: „Commission designates Temu as a Very Large Online Platform under the Digital Services Act“, Einstufung Temus als VLOP und daraus folgende Pflichten, abgerufen am 07.10.2026, https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-designates-temu-very-large-online-platform-under-digital-services-act ↩︎
  3. 3 Umweltbundesamt: „Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022“, LUCID-, Systembeteiligungs- und Prüfpflichten für Online-Marktplätze, abgerufen am 07.10.2026, https://www.umweltbundesamt.de/themen/aenderungen-im-verpackungsgesetz-1-juli-2022 ↩︎3.a, ↩︎3.b, ↩︎3.c, ↩︎3.d
  4. 4 Stiftung Elektro-Altgeräte Register: „WEEE-Registrierung beantragen“, Voraussetzungen, Ablauf und Angabe der WEEE-Reg.-Nr. DE, abgerufen am 07.10.2026, https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/weee-registrierung-beantragen/ ↩︎4.a, ↩︎4.b, ↩︎4.c
  5. 5 Umweltbundesamt: „Batterieverordnung: UBA aktualisiert Beleihung der stiftung ear“, Registrierungspflichten nach der EU-Batterieverordnung, abgerufen am 07.10.2026, https://www.umweltbundesamt.de/themen/batterieverordnung-uba-aktualisiert-beleihung-der ↩︎5.a, ↩︎5.b, ↩︎5.c
  6. 6 Europäische Union: „Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit“, Pflichten von Wirtschaftsakteuren und Angaben in Online-Angeboten nach der GPSR, abgerufen am 07.10.2026, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj/deu ↩︎6.a, ↩︎6.b, ↩︎6.c, ↩︎6.d, ↩︎6.e, ↩︎6.f, ↩︎6.g
  7. 7 Europäische Kommission: „CE-Kennzeichnung – EU-Vorschriften, Erteilung des Zertifikats“, betroffene Produktgruppen und Pflichten von Herstellern, abgerufen am 07.10.2026, https://europa.eu/youreurope/business/product-rules-compliance/general-product-compliance/ce-marking/index_de.htm ↩︎7.a, ↩︎7.b, ↩︎7.c
  8. 8 Europäische Union: „Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung“, Kennzeichnungspflichten für Textilerzeugnisse, abgerufen am 07.10.2026, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R1007 ↩︎8.a, ↩︎8.b
  9. 9 Bundesministerium der Justiz: „Bürgerliches Gesetzbuch“, Informations- und Widerrufspflichten im Fernabsatz nach §§ 312d, 355 und 356 BGB, abgerufen am 07.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ ↩︎
  10. 10 Bundesministerium der Justiz: „Digitale-Dienste-Gesetz“, Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, abgerufen am 07.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html ↩︎
  11. 11 Bundesministerium der Justiz: „Preisangabenverordnung“, Gesamt- und Grundpreisangaben gegenüber Verbrauchern, abgerufen am 07.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/ ↩︎
  12. 12 Europäische Kommission: „VAT One Stop Shop“, Umsatzschwelle sowie EU-OSS- und IOSS-Verfahren für grenzüberschreitende B2C-Umsätze, abgerufen am 07.10.2026, https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/vat/vat-e-commerce/vat-one-stop-shop_en ↩︎
  13. 13 Rat der Europäischen Union – „EU action on the influx of small parcels“, Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie bei Kleinsendungen bis 150 Euro – https://www.consilium.europa.eu/en/policies/eu-action-influx-of-small-parcels/ – zuletzt geprüft am 03.09.2026 (abgerufen am 07.10.2026) ↩︎13.a, ↩︎13.b, ↩︎13.c
  14. 14 Europäische Union: „Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“, Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act, abgerufen am 07.10.2026, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu ↩︎
  15. 15 Europäische Union: „Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“, Gewährleistungshinweis und Garantielabel ab dem 27. September 2026, abgerufen am 07.10.2026, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L0825 ↩︎
  16. 16 Europäische Kommission: „Regulation on Deforestation-free Products“, Produktumfang und Anwendungsfristen der EU-Entwaldungsverordnung, abgerufen am 07.10.2026, https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en ↩︎
  17. 17 RedGecko GmbH (magnalister): „magnalister – Die ultimative Schnittstelle zu eBay, Amazon & Co.“, unterstützte Shopsysteme und Marktplätze sowie Funktionen für Produkt-Upload, Attributs-Matching, Synchronisierung von Lagerbeständen und Preisen, Bestellimport und Bestellstatus-Synchronisierung, abgerufen am 07.10.2026, https://www.magnalister.com/de/ ↩︎