Amazon ändert ab dem 1. Juli 2026, wie FBM-Sendungen (Versand durch Verkäufer) in die EU geprüft werden. Hintergrund sind neue Zollvorschriften der Europäischen Union. Wichtig vorweg: Die Änderung betrifft nur einen bestimmten Sendungstyp. Wenn du davon betroffen bist, solltest du aber rechtzeitig vor dem Stichtag handeln, sonst riskierst du abgelehnte Sendungen. Wir fassen für dich zusammen, was sich ändert, wen es betrifft und was zu tun ist.

Aufgrund neuer EU-Zollvorschriften validiert Amazon künftig die Versandbestätigungen für betroffene FBM-Sendungen. Konkret gleicht Amazon den verwendeten Transportdienst mit einer Liste der von Amazon zugelassenen Transportdienste ab. Wird ein nicht unterstützter oder falsch zugeordneter Transportdienst verwendet, etwa ein Freitext-Name oder eine interne Bezeichnung, wird die Sendung abgelehnt.
Diese Prüfung greift auch dann, wenn du deine Sendungen über eine Schnittstelle oder einen Integrator bestätigst: Auch API-Aufrufe müssen einen zugelassenen Transportdienst verwenden, sonst schlagen sie fehl.
Betroffen sind ausschließlich FBM-Sendungen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
Ein typisches Beispiel: Du versendest aus einem Lager außerhalb der EU, etwa aus der Schweiz oder Großbritannien, an Kundinnen und Kunden in der EU.
Nicht betroffen sind:
Mit anderen Worten: Wenn du ausschließlich innerhalb der EU oder über FBA versendest, ändert sich für dich nichts.
Wenn du betroffen bist, solltest du deine Versand-Einstellungen rechtzeitig prüfen und an drei Punkten ansetzen:
Die genaue Liste der zugelassenen Transportdienste findest du in deinem Amazon Seller Central beziehungsweise in der Original-Benachrichtigung von Amazon.
Hintergrund ist die EU-Zollreform. Für geringwertige Sendungen bis 150 Euro aus Drittländern gilt in der EU das vereinfachte Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS), über das die Einfuhrumsatzsteuer zentral erklärt wird. Damit die Zoll- und Steuerdaten korrekt übermittelt werden und die Einfuhr reibungslos läuft, verschärft Amazon nun die Prüfung der Transportdienste und der mitgelieferten Zolldaten. Die 150-Euro-Grenze knüpft genau an diese Importregeln für geringwertige Sendungen an.
1. Ich bestätige meine Sendungen über eine Schnittstelle oder einen Integrator. Bin ich betroffen?
Ja, sofern es sich um betroffene Sendungen handelt (von außerhalb der EU in die EU, höchstens 150 Euro). Auch bei der Bestätigung über APIs müssen zugelassene Transportdienste verwendet werden, sonst schlägt der Aufruf fehl.
2. Mein bevorzugter Transportdienst steht nicht auf der Liste. Was kann ich tun?
Du kannst deine Sendung nur mit einem zugelassenen Transportdienst bestätigen. Wähle vorerst einen Dienst aus der Liste. Amazon ergänzt die Liste fortlaufend, prüfe sie also regelmäßig.
3. Wie wird die 150-Euro-Grenze berechnet?
Maßgeblich ist der Gesamtwarenwert pro Sendung von höchstens 150 Euro, ohne Umsatzsteuer, Versandkosten und Aktionsrabatte.
4. Betrifft mich das auch bei EU-Inlandsversand oder FBA?
Nein. Inlandssendungen innerhalb der EU und FBA-Sendungen sind von der Änderung nicht betroffen.
Prüfe rechtzeitig vor dem 1. Juli 2026, ob du mit deinen FBM-Sendungen betroffen bist. Falls ja, stelle deine Transportdienste auf zugelassene Optionen um und sorge dafür, dass die nötigen Zolldaten (IOSS-Nummer und ASIN-Daten) übermittelt werden. Die aktuelle Liste der zugelassenen Transportdienste und alle Details findest du in deinem Amazon Seller Central.