24 Juni 2026

Amazon FBM: Neue Transportdienst-Prüfung für EU-Sendungen ab 1. Juli 2026

Amazon ändert ab dem 1. Juli 2026, wie FBM-Sendungen (Versand durch Verkäufer) in die EU geprüft werden. Hintergrund sind neue Zollvorschriften der Europäischen Union. Wichtig vorweg: Die Änderung betrifft nur einen bestimmten Sendungstyp. Wenn du davon betroffen bist, solltest du aber rechtzeitig vor dem Stichtag handeln, sonst riskierst du abgelehnte Sendungen. Wir fassen für dich zusammen, was sich ändert, wen es betrifft und was zu tun ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 1. Juli 2026 prüft Amazon bei bestimmten FBM-Sendungen die Transportdienste strenger.
  • Betroffen sind grenzüberschreitende Sendungen von außerhalb der EU in die EU mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro.
  • Nicht betroffen sind EU-Inlandssendungen, FBA-Sendungen, Bestellungen über 150 Euro und Ziele außerhalb der EU.
  • Es werden nur von Amazon zugelassene Transportdienste akzeptiert. Sendungen mit nicht zugelassenen Transportdienst-Namen oder -Codes werden abgelehnt.
  • Zusätzlich musst du Zolldaten übermitteln: Amazons IOSS-Nummer und Produktdaten auf ASIN-Ebene.
  • Grund ist die EU-Zollreform. Handeln solltest du bis zum 1. Juli 2026.

Was Amazon ab dem 1. Juli 2026 ändert

Aufgrund neuer EU-Zollvorschriften validiert Amazon künftig die Versandbestätigungen für betroffene FBM-Sendungen. Konkret gleicht Amazon den verwendeten Transportdienst mit einer Liste der von Amazon zugelassenen Transportdienste ab. Wird ein nicht unterstützter oder falsch zugeordneter Transportdienst verwendet, etwa ein Freitext-Name oder eine interne Bezeichnung, wird die Sendung abgelehnt.

Diese Prüfung greift auch dann, wenn du deine Sendungen über eine Schnittstelle oder einen Integrator bestätigst: Auch API-Aufrufe müssen einen zugelassenen Transportdienst verwenden, sonst schlagen sie fehl.

Wer ist betroffen – und wer nicht

Betroffen sind ausschließlich FBM-Sendungen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie gehen von außerhalb der EU (von Amazon „Out-of-Region“, kurz OOR, genannt) an Empfänger in der EU.
  • Ihr Gesamtwarenwert beträgt pro Sendung höchstens 150 Euro (ohne Umsatzsteuer, Versandkosten und Aktionsrabatte).

Ein typisches Beispiel: Du versendest aus einem Lager außerhalb der EU, etwa aus der Schweiz oder Großbritannien, an Kundinnen und Kunden in der EU.

Nicht betroffen sind:

  • Inlandssendungen innerhalb der EU,
  • Sendungen über Versand durch Amazon (FBA),
  • Bestellungen mit einem Warenwert über 150 Euro,
  • Sendungen mit Zielen außerhalb der EU.

Mit anderen Worten: Wenn du ausschließlich innerhalb der EU oder über FBA versendest, ändert sich für dich nichts.

Das musst du bis zum 1. Juli 2026 tun

Wenn du betroffen bist, solltest du deine Versand-Einstellungen rechtzeitig prüfen und an drei Punkten ansetzen:

  • Zugelassene Transportdienste verwenden. Stelle sicher, dass du nur Transportdienst-Namen oder -Codes aus Amazons Liste nutzt. Freitext, interne Aliase oder eigene Zuordnungen führen zur Ablehnung. Steht dein bevorzugter Transportdienst noch nicht auf der Liste, musst du einen zugelassenen Dienst auswählen. Amazon erweitert die Liste laufend, deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick.
  • Auf Validierungsfehler achten. Wird eine Sendung abgelehnt, zeigt Amazon dir eine Fehlermeldung an. Ignoriere sie nicht, sondern wähle einen berechtigten Transportdienst aus und bestätige die Sendung erneut.
  • Zolldaten bereitstellen. Für die Zollabwicklung musst du Amazons IOSS-Nummer (für die Umsatzsteuererklärung) sowie Produktdaten auf ASIN-Ebene übermitteln. Fehlen korrekte IOSS- und ASIN-Daten, kann es zu Verzögerungen beim Zoll, zur Ablehnung oder zum Fehlschlagen der Einfuhrabfertigung kommen.

Die genaue Liste der zugelassenen Transportdienste findest du in deinem Amazon Seller Central beziehungsweise in der Original-Benachrichtigung von Amazon.

Warum ändert Amazon das?

Hintergrund ist die EU-Zollreform. Für geringwertige Sendungen bis 150 Euro aus Drittländern gilt in der EU das vereinfachte Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS), über das die Einfuhrumsatzsteuer zentral erklärt wird. Damit die Zoll- und Steuerdaten korrekt übermittelt werden und die Einfuhr reibungslos läuft, verschärft Amazon nun die Prüfung der Transportdienste und der mitgelieferten Zolldaten. Die 150-Euro-Grenze knüpft genau an diese Importregeln für geringwertige Sendungen an.

Häufige Fragen

1. Ich bestätige meine Sendungen über eine Schnittstelle oder einen Integrator. Bin ich betroffen?
Ja, sofern es sich um betroffene Sendungen handelt (von außerhalb der EU in die EU, höchstens 150 Euro). Auch bei der Bestätigung über APIs müssen zugelassene Transportdienste verwendet werden, sonst schlägt der Aufruf fehl.

2. Mein bevorzugter Transportdienst steht nicht auf der Liste. Was kann ich tun?
Du kannst deine Sendung nur mit einem zugelassenen Transportdienst bestätigen. Wähle vorerst einen Dienst aus der Liste. Amazon ergänzt die Liste fortlaufend, prüfe sie also regelmäßig.

3. Wie wird die 150-Euro-Grenze berechnet?
Maßgeblich ist der Gesamtwarenwert pro Sendung von höchstens 150 Euro, ohne Umsatzsteuer, Versandkosten und Aktionsrabatte.

4. Betrifft mich das auch bei EU-Inlandsversand oder FBA?
Nein. Inlandssendungen innerhalb der EU und FBA-Sendungen sind von der Änderung nicht betroffen.

Fazit

Prüfe rechtzeitig vor dem 1. Juli 2026, ob du mit deinen FBM-Sendungen betroffen bist. Falls ja, stelle deine Transportdienste auf zugelassene Optionen um und sorge dafür, dass die nötigen Zolldaten (IOSS-Nummer und ASIN-Daten) übermittelt werden. Die aktuelle Liste der zugelassenen Transportdienste und alle Details findest du in deinem Amazon Seller Central.

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